Vermittlervertrag für Profis
Vorläufige Fassung, Stand 04.11.2026
Profis erhalten Aufträge über ImChekO und zahlen dafür eine Provision von 10 % (Gründungs-Profis, erste 12 Monate) bzw. 15 %. Der Vertrag ist B2B; er muss zusätzlich die Transparenzpflichten der P2B-Verordnung (EU) 2019/1150 erfüllen (Ranking, Kündigungsgründe, Änderungsfristen, Beschwerden).
§ 1 Gegenstand
- ImChekO stellt dem Profi die Plattform zur Verfügung, über die Kunden Immobilienchecks buchen. Der Prüfauftrag kommt zwischen Profi und Kunde zustande. Die gesondert zur Kenntnis genommenen Prüfauftragsbedingungen (Abschnitt 1 einschließlich Anlage A) werden zwischen Profi und Kunde vereinbart; ImChekO ist nicht Partei dieses Prüfauftrags.
- ImChekO stellt eine digitale Vermittlungsleistung zur Verfügung. Kundenzahlungen erfolgen ausschließlich über den ausgewählten regulierten Zahlungsdienstleister; eine Inkassobefugnis oder Verwahrung von Kundengeldern durch ImChekO wird nicht vereinbart. Die Vertragsbezeichnung schließt eine abweichende gesetzliche Einordnung, insbesondere nach Sozialversicherungsrecht, nicht aus.
§ 2 Voraussetzungen und Freischaltung
- Der Profi ist Unternehmer (§ 14 BGB) und weist nach: Identität, Gewerbeanmeldung oder Nachweis freiberuflicher Tätigkeit, fachliche Qualifikation (z. B. Bauingenieur, Architekt, Meister im Bauhandwerk, Sachverständiger, Bauleiter mit 5 Jahren Erfahrung) und eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 1.000.000 € Personen- und Sachschäden sowie 250.000 € Vermögensschäden.
- ImChekO entscheidet über die Freischaltung nach den Kriterien dieses Paragrafen. Für das Paket PRO ist die Stufe „Experte“ erforderlich.
- Der Profi meldet Änderungen (Versicherung, Gewerbe) unverzüglich und legt den Versicherungsnachweis jährlich neu vor.
- Soweit ImChekO nach dem PStTG meldepflichtig ist, erteilt der Profi die gesetzlich vorgeschriebenen steuerlichen Angaben und wirkt bei Aktualisierungen mit. Art, Zeitpunkt, Fristen und Folgen fehlender Angaben richten sich ausschließlich nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Eine Auszahlungszurückhaltung wird nur umgesetzt, soweit sie gesetzlich vorgesehen und im Zahlungsdienstleistermodell technisch sowie vertraglich zulässig ist.
§ 3 Aufträge, Termine, Annahme
- Der Profi legt in der App sein Einsatzgebiet (Postleitzahlbereiche) und seine verfügbaren Zeiten fest. Kunden können freie Zeiten direkt buchen; eine solche Buchung ist eine Anfrage, die der Profi binnen 24 Stunden annimmt oder ablehnt.
- Der Profi ist frei, Anfragen abzulehnen. Er trägt seine Verfügbarkeit selbst und hält sie aktuell.
- Angenommene Termine hält der Profi ein. Bei Verhinderung informiert er Kunde und ImChekO unverzüglich über die App.
§ 4 Ausführung
- Der Profi führt die Prüfung eigenverantwortlich, fachgerecht und nach dem gebuchten Leistungsumfang durch (Anlage 1.1). Er verwendet dafür die Prüfvorlage der App als Mindeststandard für Umfang und Berichtsform; Methode, Reihenfolge und Zeiteinteilung bestimmt er selbst.
- Der Profi stellt den Bericht binnen 3 Werktagen nach dem Termin über die App bereit. Er prüft und bestätigt die automatisch vorgeschlagene Ampelbewertung und alle KI-Vorschläge selbst; für den Inhalt ist allein er verantwortlich.
- Der Profi darf fachlich qualifizierte und entsprechend versicherte Hilfspersonen einsetzen, soweit der Kundenvertrag eingehalten und der Kunde über einen Wechsel des verantwortlichen Vertragspartners nicht getäuscht wird. Der Profi bleibt für seine vertraglichen Pflichten verantwortlich. Ein Wechsel des Vertragspartners bedarf der Zustimmung des Kunden.
- Der Profi beachtet die Rechtsdienstleistungsgrenzen: keine Rechtsberatung, keine Wertgutachten im Rahmen der Pakete.
§ 5 Vergütung und Provision
- Die Vermittlungsprovision beträgt 15 % des Nettoauftragswerts ohne gesetzliche Umsatzsteuer; für Gründungs-Profis 10 % des Nettoauftragswerts während der ersten zwölf Monate ab Freischaltung. Wird der Profi nach § 19 UStG als Kleinunternehmer behandelt, ist die ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis berechnete Kundenvergütung die Provisionsbasis. Auf die Provision wird die für ImChekO geltende Umsatzsteuer zusätzlich berechnet, soweit gesetzlich geschuldet.
- Die Provision fällt nur für über ImChekO vermittelte Aufträge an. Folgeaufträge desselben Kunden außerhalb der Plattform und eigene Kunden des Profis sind provisionsfrei.
- Zahlungen, Provisionseinbehalt und Auszahlungen werden durch den ausgewählten Zahlungsdienstleister nach dem konkret vereinbarten Marketplace-Modell abgewickelt. Eine automatische Auszahlungssperre allein aufgrund einer unbegründeten Beanstandung ist nicht vorgesehen.
- Provisionen werden durch ordnungsgemäße Provisionsrechnung von ImChekO abgerechnet. Ein steuerliches Gutschriftverfahren findet nur bei gesonderter, ausdrücklicher Gutschriftvereinbarung und korrekter Rechnungsgestaltung statt.
- Umgehungsverbot: Der Profi vereinbart mit einem über ImChekO vermittelten Kunden für denselben Prüfauftrag keine Abwicklung außerhalb der Plattform. Bei Verstoß schuldet er die entgangene Provision.
§ 6 Ranking und Terminanzeige (Art. 5 P2B-VO)
Die Reihenfolge der angezeigten Termine und Profis richtet sich nach: (1) passendem Einsatzgebiet und freier Zeit für das gesamte Paket zuzüglich 30 Minuten Puffer, (2) Frühe des Termins, (3) Durchschnittsbewertung der Kunden. Entgeltliche Bevorzugung gibt es nicht. Paket PRO wird nur Profis der Stufe „Experte“ angeboten.
§ 7 Bewertungen
Kunden können Profis nach Berichtsfreigabe mit 1–5 Sternen und Kommentar bewerten. Der Profi darf keine Bewertungen kaufen, selbst schreiben oder gegen Vorteil beeinflussen. Er kann gegen eine Bewertung Einwendungen nach Abschnitt 8 erheben.
§ 8 Pflichten von ImChekO
- ImChekO betreibt die Plattform mit einer angestrebten Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel, ausgenommen Wartung.
- Die App speichert Aufnahmen lokal und synchronisiert sie; für Datenverlust durch Geräteverlust oder fehlende Synchronisation haftet ImChekO nur nach § 11.
§ 9 Daten (Art. 9 P2B-VO)
- Der Profi hat Zugriff auf die Daten seiner Aufträge, Berichte und Bewertungen. Kundendaten aus vermittelten Aufträgen nutzt er nur zur Durchführung des Auftrags (Abschnitt 6).
§ 10 Laufzeit, Kündigung, Sperrung (Art. 4 P2B-VO)
- Der Vertrag läuft unbefristet. Der Profi kann jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen; angenommene Aufträge führt er aus.
- ImChekO kann mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich kündigen und begründet dies auf einem dauerhaften Datenträger.
- ImChekO kann den Profi ohne Frist sperren, wenn er Voraussetzungen nach § 2 nicht mehr erfüllt (z. B. Versicherung entfallen), wiederholt Termine nicht wahrnimmt, Kunden täuscht, Bewertungen manipuliert oder gesetzliche Pflichten verletzt. ImChekO nennt die Gründe und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme.
§ 11 Haftung und Freistellung
- Der Profi haftet dem Kunden für die Prüfung und den Bericht. Er stellt ImChekO von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Profis beruhen.
- ImChekO haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden; bei leichter Fahrlässigkeit nur für wesentliche Pflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, begrenzt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Eine starre Begrenzung auf die Provisionen der letzten zwölf Monate wird nicht vereinbart.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen (Art. 3 P2B-VO)
Geplante Änderungen teilt ImChekO auf einem dauerhaften Datenträger mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten mit; soweit wegen technischer oder geschäftlicher Anpassungen ein längerer Zeitraum erforderlich ist, gilt dieser längere Zeitraum. Ausnahmen von der Vorankündigung gelten nur nach den Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 4 P2B-VO. Das Recht zur Kündigung und ein etwaiger wirksamer Verzicht auf Fristablauf richten sich nach der P2B-VO. Die bloße Weiterbenutzung wird nicht pauschal als Zustimmung zu jeder Änderung fingiert.
§ 13 Beschwerden und Mediation
- Beschwerden richtet der Profi an partner@imcheko.de; ImChekO antwortet binnen 14 Tagen.
2.
§ 14 Vertraulichkeit, Werbung
Der Profi darf das Logo „ImChekO-geprüfter Profi“ während der Vertragslaufzeit verwenden. Beide Seiten behandeln Geschäftsinterna vertraulich.
§ 15 Schlussbestimmungen
Deutsches Recht; Gerichtsstand Ulm; Schriftform für Nebenabreden genügt Textform; salvatorische Klausel.
Profi-Abo für die App-Werkzeuge
14 Tage sind kostenlos und enden automatisch. Danach kostet das Profi-Abo 9,99 € im Monat für die ersten 6 Monate, anschließend 19,99 € im Monat, monatlich kündbar. Abgeschlossen und gekündigt wird das Abo über den App Store bzw. Google Play.
Anlage – Datenschutzvereinbarung ImChekO und Profi
Teil A – Vermittelte Aufträge (getrennte Verantwortliche)
- ImChekO übermittelt dem Profi die für den Auftrag nötigen Kundendaten (Name, Kontakt, Objektadresse, Unterlagen). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
- Der Profi nutzt diese Daten ausschließlich zur Durchführung und Abrechnung des Auftrags, nicht für Werbung, es sei denn, der Kunde hat eingewilligt oder § 7 Abs. 3 UWG ist erfüllt.
- Beide Seiten erfüllen die Informationspflichten für ihre eigene Verarbeitung, treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) und informieren sich bei Datenschutzverletzungen binnen 24 Stunden.
- Anfragen Betroffener, die die jeweils andere Seite betreffen, werden unverzüglich weitergeleitet.
- Der Profi bewahrt keine Kopien außerhalb der App länger als für seine gesetzlichen Pflichten nötig auf.
Teil B – Auftragsverarbeitung für eigene Bestandsaufnahmen (Art. 28 DSGVO)
§ 1 Gegenstand und Dauer. ImChekO speichert und verarbeitet die vom Profi in der App erfassten Daten seiner eigenen Kunden (Kontaktdaten, Objektdaten, Fotos, Befunde, Berichte) für die Dauer des Abos zuzüglich Exportfrist.
§ 2 Art und Zweck. Speicherung, Synchronisation, Berichtserstellung (PDF), Übermittlung an den Kunden des Profis auf dessen Veranlassung, KI-Auswertung auf Anforderung des Profis.
§ 3 Betroffene und Datenarten. Kunden und Ansprechpartner des Profis; ggf. Eigentümer, Mieter, Verkäufer (soweit auf Fotos oder in Unterlagen). Keine besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO vorgesehen.
§ 4 Weisungen. ImChekO verarbeitet nur auf dokumentierte Weisung des Profis; die Funktionen der App gelten als Weisung. ImChekO informiert, wenn eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt.
§ 5 Vertraulichkeit. Zugriffsberechtigte Personen bei ImChekO sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
§ 6 Technische und organisatorische Maßnahmen. Mindestens: Verschlüsselung in Übertragung (TLS) und Speicherung, Zeilen-Zugriffsregeln (Row Level Security), getrennte Speicherbereiche je Profi, Admin-Zugriff nur bei Supportfall und protokolliert, Sicherungen durch den Hoster, kein Dienstgeheimnis in der App.
§ 7 Unterauftragsverarbeiter. Zugelassen: Supabase Inc. (Hosting), OpenAI (KI, nur auf Anforderung), Anthropic (KI-Ersatz), Resend (E-Mail-Versand). ImChekO informiert über neue Unterauftragsverarbeiter mit 30 Tagen Vorlauf; der Profi kann widersprechen und kündigen.
§ 8 Unterstützung. ImChekO unterstützt bei Betroffenenrechten (Export, Löschung in der App), Meldungen nach Art. 33/34 (Meldung an den Profi binnen 24 Stunden) und Datenschutz-Folgenabschätzungen.
§ 9 Löschung und Rückgabe. Nach Ende des Abos kann der Profi Berichte 12 Monate exportieren; danach löscht ImChekO die Daten, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.
§ 10 Kontrollen. ImChekO weist die Einhaltung durch Selbstauskunft und Unterlagen der Unterauftragsverarbeiter nach; Vor-Ort-Prüfungen nach Anmeldung mit 4 Wochen Vorlauf.
§ 11 Drittland. Übermittlungen in die USA nur auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework oder der Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914).